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Das Mindestgrundentgelt

Das Grundentgelt beträgt für jede Nutzungseinheit (= Haushalt oder Betrieb) auf einem an die Müllabfuhr angemeldeten Grundstück 5,30 €/Monat. In bestimmten Fällen wird allerdings behälterbezogen ein Mindestgrundentgelt berechnet. 

Mindestgrundentgelt für 240 l-Abfallbehälter und 1.100 l-Container:

Beim 240 l-Restabfallbehältern und 1.100 l-Container wird ein Mindestgrundentgelt pro Behälter berechnet, wenn der Betrag, der sich aus der Anzahl der Haushalte/Betriebe errechnet, unter dem festgelegten Mindestgrundentgelt pro Behälter liegt.

Das sind die festgelegten Mindestgrundentgelte:

Behälter Abfuhrrhythmus Grundentgelt Anzahl der Haushalte
80/120 l 14-täglich/ 4-wö. 5,30 € entspricht 1 Haushalt
240 l 14-täglich 10,60 € entspricht 2 Haushalten
1.100 l wöchentlich 47,70 € entspricht 9 Haushalten
1.100 l 14-täglich 31,80 € entspricht 6 Haushalten
1.100 l 4-wöchentlich 21,20 € entspricht 4 Haushalten

Zwei Beispiele:
  1. Ein Restaurant und 2 Wohnungen (= 3 Nutzungseinheiten) nutzen einen 1.100 l Container mit 14-tägl. Leerung; zu zahlendes Grundentgelt = 31,80 € (Mindestgrundentgelt).
  2. 10 Haushalte benutzen einen 1.100 l-Container mit wöchentl. Leerung;
    zu zahlendes Grundentgelt = 53,- € (= 10 x 5,30 €)

Warum wird das Mindestgrundentgelt erhoben ?

Die Berechnung eines Mindestgrundentgeltes soll Abfallerzeuger mit überdurchschnittlich hohem Abfallaufkommen (wie auch im alten Gebührensystem vor dem Jahr 2000) mit einem höheren Beitrag an den Fix- und Vorhaltekosten der Abfallentsorgung beteiligen. Das heißt, wenn der große 240 l-Restabfallbehälter nur von einem Haushalt benutzt wird, dann wird dieser Haushalt mit 10,60 €/Monat nach dem Mindestgrundentgelt berechnet und nicht mit dem Betrag von 5,30 €.
Dies gilt in gleichem Maße, wenn nur wenige Haushalte/Betriebe einen 1.100 l-Container nutzen.

Mindestgrundentgelt bei 80 l- und 120 l - Restabfallbehältern

Für jeden dieser Behälter wird mindestens ein Grundentgelt berechnet. Für den seltenen Fall, dass ein Haushalt 2 oder mehr Behälter nutzt, muss je 80- und 120 l-Behälter ein Grundentgelt bezahlt werden.

Keine Grundentgelte für die Bio-Tonne

Grundentgelte werden nur im Zusammenhang mit Restabfallbehältern erhoben - nicht für die Bio-Tonnen bzw. Papierbehälter.

Beachten Sie beim Entgeltrechner:
Mit dem Entgeltkalkulator  kalkulieren Sie verschiedene Entsorgungsvarianten. Beachten Sie, dass nach Eingabe aller Werte die Gesamtsumme höher als die Summe aus den Einzelposten sein kann. Das hat seine Richtigkeit weil der Entgeltrechner automatisch die Mindestgrundentgelte bei den Restabfallbehältern wirksam werden lässt.